Rückerstattung Ihrer Behandlungskosten
Schicken Sie die Verordnung Ihres Arztes bitte zu Ihrer Krankenkasse und lassen sie sich die Therapie genehmigen, denn Ihre Krankenkasse übernimmt teilweise die Massagekosten. Private Krankenzusatzversicherungen übernehmen je nach Leistungsspektrum zwischen 60%, 80% und 100% Ihrer Massagekosten.
Da es durch die Krankenkassenzusammenlegungen zu anderen Beiträgen kommen kann, empfehle ich Ihnen, bei Ihrer Krankenkasse nach den aktuellen Beiträgen zu fragen.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung:
Sie lassen sich von Ihrem Arzt 10x Lymphdrainage á 30 Minuten verschreiben.
Dann würden Sie bei der SVA, wenn die Verordnung bewilligt wurde, Folgendes rückerstattet bekommen:
9,11€ für 30 Minuten x 10 = 91,10 € für 10 Behandlungen